Die Schulbücher Ihrer Kinder werden zentral von der Schule beschafft und ihnen leihweise überlassen.
Mit den Büchern sollte jedoch trotzdem sorgsam umgegangen werden. Sie sind von Ihnen einzubinden und am Ende des Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beschädigte, verschmutzte und mit Stift „ausgefüllte“ Lehrwerke müssen ersetzt werden.
Arbeitshefte und anderes Verbrauchsmaterial sind von der Lehrmittelfreiheit ausgenommen und müssen daher auf eigene Kosten beschafft werden.